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Miet-und Wohnungseigentumsrecht

Die Erfahrung zeigt, dass das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter bereits bei noch laufendem Mietverhältnis oftmals von Spannungen geprägt ist. Verlieren Sie nicht die Nerven. Lassen Sie sich stattdessen besser rechtzeitig kompetent beraten, um eine Eskalation zu vermeiden. Auch im Anschluss an die Beendigung eines Mietverhältnisses besteht häufig Beratungsbedarf, zum Beispiel im Hinblick auf die Nebenkostenabrechnungen oder aber die Rückgabe der als Sicherheit hinterlegten Kaution.
Wir vertreten gewerbliche wie auch private Vermieter und Mieter in allen mietrechtlichen Angelegenheiten. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung kennen wir die diversen Schlupflöcher des Mietrechts und zeigen Ihnen, welche konkreten Möglichkeiten bestehen, um an Ihr Ziel zu gelangen. Rechte und Pflichten haben beide Parteien – Erfolg hat aber nur derjenige, der die ihm zustehenden Rechte kennt und sie fristgerecht geltend macht.
Wir begleiten Sie deshalb kompetent vom Abschluss des Vertrags über die Durchführung des Mietverhältnisses mit der Geltendmachung oder Abwehr von Minderungsansprüchen bis hin zur Beendigung und einer eventuell erforderlich werdenden Zwangsräumung.

Typische Regelungsbereiche

• Formulierung und Prüfung von Mietverträgen
• Mieterhöhungsverlangen
• Durchsetzung und Abwehr von Mängelansprüchen
• Abmahnungen
• Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen
• Verpflichtung und Durchführung von Schönheitsreparaturen
• Mietkaution
• Mietereinbauten
• Modernisierungsmaßnahmen
• Eigenbedarfskündigung
• außerordentliche Kündigung
• Räumungsklagen

Haben Sie Interesse an einer mietrechtlichen Beratung? Dann sprechen Sie uns an.


Ihre Ansprechpartnerin für das Mietrecht



Bianca Röhle[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]