Das Vertragsrecht ist das Rechtsgebiet, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für alle Arten von Verträgen bestimmt. Es regelt, wie Verträge entstehen, welche Voraussetzungen für die Wirksamkeit erfüllt sein müssen und welche Rechte und Pflichten die Vertragsparteien haben.
Planen Sie, einen Vertrag abzuschließen – etwa für einen Kauf, eine Dienstleistung oder eine Vermietung? Das Vertragsrecht schützt Ihre Interessen bei jedem Vertragsabschluss und sorgt dafür, dass die vereinbarten Bedingungen auch tatsächlich umgesetzt werden. Kommt es zu Mängeln oder Streitigkeiten, haben Sie das Recht auf Rücktritt, Schadensersatz oder auf Vertragserfüllung, sofern die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Wir wissen, dass Verträge nicht nur Sicherheit, sondern manchmal auch Unsicherheit und Konflikte bedeuten können. Im Alltag begegnen Verträge jedem – ob bei Einkäufen, Arbeitsverträgen oder Mietverhältnissen. Die rechtlichen Details sind jedoch oft komplex. Unser Team hilft Ihnen, Vereinbarungen rechtssicher zu gestalten, Inhalte zu prüfen und unterstützt Sie bei Streitfällen sowie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Für die Entstehung eines wirksamen Vertrags braucht es meist keine Schriftform, sondern lediglich zwei übereinstimmende Willenserklärungen der Beteiligten. Das Vertragsrecht gilt daher bereits bei mündlichen oder sogar stillschweigend geschlossenen Vereinbarungen.
Haben Sie Fragen zu einem bestehenden oder geplanten Vertrag? Sind Sie unsicher bei einem Vertragsangebot oder möchten bestehende Vereinbarungen überprüfen lassen? Sprechen Sie uns an und profitieren Sie von unserer rechtlichen Kompetenz, die Ihnen Klarheit und Sicherheit verschafft. Wir beraten und vertreten Sie umfassend bei allen vertragsrechtlichen Anliegen – von der Gestaltung bis zur Streitbeilegung.
